Die Notfallplanung

Angenommen, es passiert doch.
Ein Unfall…
Eine schwere Krankheit…
Oder noch schlimmer… ein Todesfall.
Oftmals treten solche Situationen plötzlich und ohne Vorankündigung ein.
Sie selbst sind nicht mehr handlungsfähig.

Und jetzt?

Mit Ihrer erstellten Vorsorgevollmacht sind Ihre Bevollmächtigten rechtlich in der Lage für Sie zu handeln.

Aber können sie es auch tatsächlich?

Leichter wäre jetzt, wenn es eine Hilfestellung und Anleitung gäbe. Stimmt?

– Woran muss ich denken?
– Wo sind die Unterlagen?
– In welcher Frist muss ich was, wo und wie erledigen?

 

Dazu haben wir den Notfallplan entwickelt

Mit dem Notfall-Plan können Ihre Angehörigen tatsächlich handeln.

In dem Notfall-Plan enthalten sind eine komplette Übersicht, was ist im Falle von Krankheit oder Unfall zu tun.

Hier nur mal ein ganz kleiner Auszug:

  • Vollmachten besorgen
  • Meldung an die Krankenkasse
  • Meldung an die Berufsgenossenschaft
  • Meldung an die gesetzliche / private Unfallversicherung
  • Meldung an die Pflegeversicherung

und das alles in den ersten 48 Stunden.

Was ist alles im Todesfall zu regeln:

 

Sofort:

  • Andere Angehörige informieren
  • Regelung einer möglichen oder gewünschten Aufbahrung usw.

24 Stunden:

  • Beantragung Sterbeurkunde
  • Organisation der Bestattung
  • Welche Kosten entstehen?
  • Wie komme ich an das Geld?
  • Dokumentenaufbewahrung

3 Tage

  • Meldung an Lebens- und Unfallversicherung
  • Reglung der Bankangelegenheiten
  • Arbeitgeber oder Rentenstelle informieren
  • und, und, und…

innerhalb 2 Wochen

  • Mietverträge kündigen oder umschreiben
  • Post
  • Meldung an Finanzamt
  • Abmeldung Krankenkasse
  • Erbschein beantragen
  • Testament einreichen
  • E-Mail-Konten und Internet-Accounts löschen